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Freitag, den 20. März 2009 um 19:27 Uhr |
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"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betreffenden einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 v. 11.12.86 Geschäftszeiten der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Wittlich 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche 365 Tage im Jahr Lieferzeit maximal 8 Minuten !! Gefahren kennen kein Ladenschlussgesetz !!
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