Wald- / Feldbrandgefahr

Steigende Waldbrandgefahr

Die meisten Brände entstehen durch menschliche Fahrlässigkeit.

Deshalb ist es im Wald und in einer Entfernung von 100 Meter zum Waldrand nicht erlaubt offene Feuer, also auch Grillfeuer anzulegen und brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. Bitte nutzen Sie die in vielen Gebieten angelegten festen Grillplätze. Ihr Forstamt oder die Stadtverwaltung sagt Ihnen gerne, wo diese Stellen zu finden sind. Ein kleiner Funke in der trockenen Streu kann bereits einen Waldbrand verursachen, daher ist im Wald auch rauchen verboten!

Campen oder Zelten ist ohne Erlaubnis des Waldbesitzers oder der Waldbesitzerin nicht erlaubt.

Was durch Gesetz verboten ist, muss nicht nochmals durch eine Beschilderung untersagt werden. Verbotsschilder, die zum Beispiel das Betreten von Forstkulturen oder das Befahren von Feld- und Waldwegen durch Kraftfahrzeuge verbieten, sind eigentlich unnötig; aus ihrem fehlen kann nicht auf das Erlaubtsein geschlossen werden.

Bei einer weiteren Verschärfung der Waldbrandgefahr kann durch das Forstamt sogar ein allgemeines Betretungsverbot für den Wald erlassen werden.

Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr finden Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienst (DWD).


Bildquelle: ADAC Luftrettung